Nach der deutschen Einheit mussten die in der DDR erworbenen besonderen Versorgungsrechte in das System der Bundesrepublik überführt werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Bundesverwaltungsamt (BVA). Es fungiert als Versorgungsträger für ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee (NVA), des Ministeriums des Innern (MdI) sowie des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) und sorgt dafür, dass deren bis zum 31.12.1991 erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung übergeleitet werden. Damit wird gewährleistet, dass Zeiten im DDR-Sonderversorgungssystem nicht verloren gehen, sondern nach bundesdeutschem Recht rentenrechtlich berücksichtigt werden.
Überführung der Sonderversorgungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung
Die Überführung der Ansprüche aus den Sonderversorgungssystemen erfolgt nicht automatisch, sondern im Rahmen eines geregelten Verfahrens. Dieses kann eingeleitet werden durch:
- den zuständigen Rentenversicherungsträger (Regelfall),
- den oder die Berechtigte selbst,
- oder von Amts wegen, wenn entsprechende Unterlagen und Hinweise vorliegen.
Die Aufgabe des BVA umfasst dabei nicht nur die Systeme von NVA, MdI und MfS/AfNS. Zuständig ist es auch für Zeiten von Angehörigen der Grenztruppen, der Volkspolizei, der Zollverwaltung der DDR sowie für Personen, die nach 1990 in den Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) übernommen wurden. So wird sichergestellt, dass dienstliche Werdegänge ohne Bruch in das bundesdeutsche Versorgungssystem einfließen.
Entgeltbescheinigungen und Nachweise für Zivilbeschäftigte
Nicht nur Soldaten und uniformierte Kräfte sind betroffen. Für Zivilbeschäftigte der NVA, des MdI, des Ministerrates, der Ministerien für Kultur und Gesundheitswesen sowie weiterer zentraler Einrichtungen stellt das Bundesverwaltungsamt Entgeltbescheinigungen bis zum 31.12.1991 aus. Grundlage hierfür sind archivierte Lohn- und Gehaltsunterlagen. Diese Bescheinigungen dienen der Deutschen Rentenversicherung als Beleg für zurückgelegte Beschäftigungszeiten und erzielte Einkommen und sind damit maßgeblich für die spätere Rentenberechnung.
Dienstbeschädigung und Radar-Geschädigte
Ein weiterer Schwerpunkt der Zuständigkeit des BVA sind ehemalige Angehörige der Sonderversorgungssysteme, die im Zusammenhang mit ihrem Dienst gesundheitliche Schäden erlitten haben. Dazu zählen auch Belastungen durch Radarstrahlung und andere dienstbedingte Einwirkungen. Für diese Personengruppe prüft das Bundesverwaltungsamt Ansprüche auf Ausgleichsleistungen wegen Dienstbeschädigung und setzt entsprechende Leistungen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften fest. Damit wird anerkannt, dass besondere dienstliche Risiken nicht allein von den Betroffenen getragen werden müssen.
Bescheinigung von Dienstzeiten, Qualifikationen und besonderen Ansprüchen
Zu den archivierten Personalunterlagen von NVA und MdI können Betroffene Anfragen stellen, etwa zu:
- Bestätigung von Dienst- und Beschäftigungszeiten,
- Dokumentation ausgeübter Funktionen und Dienststellungen,
- Nachweisen über erworbene Qualifikationen, Lehrgänge und Abschlüsse,
- Auskünften zu Ansprüchen aus dem Kfz-Versicherungstarif B.
Diese Bescheinigungen sind häufig erforderlich, um Rentenansprüche, berufliche Werdegänge oder besondere Versicherungsrechte gegenüber anderen Behörden oder Arbeitgebern nachzuweisen.
Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten im Überblick
Die Arbeit des Bundesverwaltungsamtes stützt sich insbesondere auf:
- das Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets,
- das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – Gesetzliche Rentenversicherung,
- das Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet.
Für Unterlagen ehemaliger MfS-Angehöriger besteht eine Besonderheit: Auskünfte hierzu sind grundsätzlich beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einzuholen. Ergänzende und rentenrechtliche Informationen erhalten Anspruchsberechtigte zudem bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Auf diese Weise bildet das heutige System eine Brücke zwischen den besonderen Versorgungsstrukturen der DDR und den einheitlichen Regeln der Bundesrepublik – mit dem Ziel, Lebensleistungen und Dienstzeiten korrekt, transparent und rechtsstaatlich abgesichert anzuerkennen.