Straftaten in der DDR – Diese Unterschiede gab es!

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Auch heute wird darüber nachgedacht, wie kriminell unsere Zeit ist, wie es sich im Vergleich mit anderen Zeiten oder Ländern verhält. Dabei wird oft vergessen: Erst ein Gesetz macht aus einer Handlung eine Straftat.
Aufgrund abweichender Gesetzeslage ist ein Vergleich der Kriminalität in der damaligen DDR und BRD ohne juristisches Fachwissen schwer zu tätigen.

Straftaten

„Alltägliche“ Straftaten

„Strafbare“ Abtreibungen gab es in der DDR nicht, denn ab 1972 durfte jede Frau ihre die Schwangerschaft innerhalb der ersten 12 Wochen beenden.


Im Gesetz der DDR wurde die sogenannte „Feierabendarbeit“ reglementiert. Es gab Vorschriften darüber, was ein Feierabendarbeiter („Schwarzarbeiter“) für seine Leistungen berechnen durfte. Wer am Feierabend „pfuschen“ ging, brauchte keine Gewerbeanmeldung und zahlte keine Steuern – ging ja alles in Bar über die Bühne, ohne Quittung und Buchhaltung.


Illegale Taxifahrer (Schwarzfahrer) mussten nicht befürchten angeklagt zu werden, wegen der Beförderung von Personen ohne Taxi-Schein. Es wurde geduldet, entlastete es doch die staatseigene Taxi-Gesellschaft.

Straftaten im Bereich Politik und Militär

Während es in der DDR keine Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit Heroin, Cannabis oder vergleichbaren Drogen gab und Schwarzarbeit auch kein Thema war, wurden gegen den Staat gerichtete Handlungen konsequent strafrechtlich verfolgt. Das beschmieren eines Hauses mit Parolen in Berlin-Kreuzberg ging in der BRD nicht wirklich als Straftat durch. In der DDR zog das Beschmieren einer Hauswand ernsthafte Konsequenzen nach – wenn der Text beispielsweise „Russen raus“ lautete.


So gesehen in der kleinen Stadt Naunhof im Jahre 1986, als an einer Hauswand geschrieben stand: „Russen Raus! Deutschland den Deutschen!“. Mitarbeiter der Stasi zogen von Haustür zu Haustür der Jugendlichen und befragten sie in Grimma. Wer sich in der Schule befand, wurde aus der Schule abgeholt. Sämtliche Schuhe wurden mit den am Tatort gefundenen Schuhabdrücken verglichen. Das war ein großer Aufwand – nur wegen einem Spruch an der Hauswand.

Sicher hatte es für den Täter ernsthafte Konsequenzen, mit Sicherheit ein Aufenthalt in einem Gefängnis oder Besserungsanstalt. Die Selbe Handlung, das beschmieren einer Hauswand, fließt heute in keine Kriminalstatistik ein.
Mehr Straftaten gab es auch im militärischen Bereich. Wo heute bei der Bundeswehr ein flapsiges „Heil Hitler“ bestenfalls gerügt wird, ging es in der DDR ab nach Schwedt. Das Militärgefängnis in Schwedt war das einzige Militärgefängnis der damaligen DDR. Es wurde zur Inhaftierung von Angehörigen der NVA und Einheiten des MdI genutzt.

Schätzungsweise betrug die Gesamtanzahl der Schwedt-Insassen ca. 10.000 Personen in den Jahren 1968 bis 1990.
Bestraft wurden Delikten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Sittlichkeitsvergehen während der Armeezeit, aber natürlich auch Militärstraftaten wie Befehlsverweigerung, Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Beeinträchtigung der Gefechtsbereitschaft oder allgemein Verletzung von Dienstvorschriften. Die Höhe der Bestrafung war abhängig von der Interpretation der strafbaren Handlungen. Eine Schlägerei mit dem Vorgesetzten konnte als normale Körperverletzung, oder als „Angriff auf Vorgesetzte“ behandelt werden.

Statistiken


Das Statistische Jahrbuch der DDR erlaubt interessante Einblicke in Kriminalstatistiken der ehemaligen DDR. Die Spitze der Straftaten führten im Jahr 1988 in der DDR Eigentumsdelikte an. Registriert wurden 34.865 Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum. Straftaten gegen das sozialistische Eigentum wurden 24.632 gezählt. Erst danach kamen 10.134 Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung. Platz vier belegten 8.157 Straftaten der Rubrik „ Beeinträchtigung von Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“.


Die Nationale Volksarmee (NVA) war die Armee der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) von 1956 bis 1990. Die Armee bestand aus den drei Teilstreitkräften Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und Volksmarine.

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