Aufgaben der Volkskammer der DDR

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Updated September 9, 2024

Volkskammer der DDR

Die Volkskammer war von 1949 bis 1990 das Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Sie stellte das höchste Verfassungsorgan dar, wobei die tatsächliche Macht ausschließlich bei der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lag. Dies änderte sich erst durch die Friedliche Revolution von 1989/90.

Wahl und Struktur

Obwohl die Volkskammer formal von den Bürgern der DDR gewählt wurde, waren die Wahlen nicht frei. Es gab nur eine einzige Wahlliste, die von der Nationalen Front, einem Bündnis aus Parteien und Massenorganisationen, aufgestellt wurde. Diese Liste beinhaltete ausschließlich Kandidaten, die von der SED unterstützt wurden. In der Volkskammer war die SED-Fraktion stets die größte, allerdings ohne absolute Mehrheit. Viele Mitglieder der Fraktionen von Massenorganisationen waren ebenfalls SED-Parteimitglieder.

Die Volkskammer fungierte in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) als nominelles Parlament und oberste Verfassungsorgane. Ihre Aufgaben waren in der Verfassung weitreichend definiert und umfassten unter anderem die Gesetzgebung, die Wahl der Regierung (Ministerrat) und des Staatsrates sowie die Kontrolle der Exekutive.

In der politischen Realität der DDR war die Volkskammer jedoch ein Scheinparlament, dessen Entscheidungen von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) fest vorgegeben wurden. Die Abgeordneten wurden über sogenannte Einheitslisten gewählt, in denen ausschließlich Kandidaten der SED und ihrer Blockparteien vertreten waren. Dies schränkte die Wahlfreiheit der Bürger erheblich ein und machte eine echte parlamentarische Opposition unmöglich.

Die eigentliche politische Gestaltungsmacht lag bei den zentralen Parteiorganen der SED, insbesondere dem Politbüro. Die Volkskammer diente in erster Linie dazu, die Beschlüsse der Partei zu legitimieren und nach außen hin den Anschein einer demokratischen Ordnung zu erwecken. Die Arbeit der Volkskammer konzentrierte sich auf die formale Zustimmung zu bereits vorgefassten Entscheidungen.

Die in der Verfassung vorgesehene Kontrollfunktion der Volkskammer gegenüber der Regierung war aufgrund der Dominanz der SED praktisch bedeutungslos. Die Ausschüsse der Volkskammer, in denen die detaillierte Gesetzgebungsarbeit stattfand, wurden in der Regel von hochrangigen SED-Funktionären geleitet. Dies gewährleistete, dass die Gesetzgebungsprozesse stets im Einklang mit den Zielen der Partei standen.

Fazit

Die Volkskammer der DDR war kein unabhängiges Parlament, sondern ein Instrument der SED-Diktatur zur Legitimation ihrer Herrschaft. Die Abgeordneten hatten nur begrenzten Handlungsspielraum und waren an die Vorgaben der Partei gebunden. Erst mit den freien Wahlen 1990 wandelte sich die Volkskammer zu einem demokratischen Parlament.