Homosexualität: Schwule in der NVA

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Updated Mai 11, 2024

Schwule Offiziere und Soldaten in der NVA

In der DDR herrschte eine große Vorsicht und Zurückhaltung unter Homosexuellen, obwohl der Paragraph 175 bereits 1968 abgeschafft wurde. Die Gesellschaft schien das Thema Homosexualität totzuschweigen. Diese Zurückhaltung galt insbesondere für die NVA der DDR, wo Homosexualität ein „absolutes No-Go“ war.

Selbst im zivilen Leben der DDR wurde Homosexualität als Tabu betrachtet, aber in der Armee war es noch schlimmer. Homosexualität zu offenbaren, hätte in der Armee zum Abbruch der militärischen Laufbahn geführt, und die Konsequenzen wären unabsehbar gewesen. Die Angst vor den beruflichen, persönlichen und gesellschaftlichen Folgen war allgegenwärtig.

Die meisten befragten früheren NVA-Offiziere konnten sich nicht an Fälle von Homosexualität in ihren Dienststellen erinnern. Das Thema wurde in der NVA totgeschwiegen, und diejenigen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen wurden, schwiegen aus Scham. Die Vermeidung eines Skandals schien die vorherrschende Prämisse der NVA-Kommandeure zu sein.

Erst 1988, im Strausberger Verteidigungsministerium, begann ein Umdenken in Bezug auf die Tauglichkeitsfeststellung homosexueller Männer. Homosexualität wurde nicht mehr automatisch als Ausschlussgrund für den Dienst in der NVA angesehen. Es wurde erkannt, dass homosexuelle Männer nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vom Wehrdienst ausgeschlossen werden sollten. Die Prämisse lautete nun, dass homosexuelle Soldaten ihren aktiven Wehrdienst fortsetzen konnten, solange keine Komplikationen auftraten.

Trotz dieser neuen Toleranzinitiativen gab es 1989 immer noch Überwachungsvorgänge gegen NVA-Angehörige, die des Verdachts der Homosexualität ausgesetzt waren.

Zusammenfassung

Homosexualität war in der DDR ein Tabuthema, auch in der Nationalen Volksarmee (NVA). Bis 1988 war Homosexualität ein Ausschlussgrund für den Dienst in der NVA. Homosexuelle Männer wurden bei der Tauglichkeitsuntersuchung für den Wehrdienst nicht zum Wehrdienst zugelassen und konnten auch nicht als Zeit- oder Berufssoldaten in der NVA dienen.

1988 wurde die Regelung geändert. Homosexualität war nun kein Ausschlussgrund mehr für den Dienst in der NVA. Homosexuelle Männer konnten nun als Zeit- oder Berufssoldaten in der NVA dienen, sofern keine Komplikationen auftraten, wie z. B. materielle oder finanzielle Abhängigkeiten, Störungen des Vorgesetzten-Unterstellten-Verhältnisses oder Erziehungsprobleme.

Die tatsächliche Umsetzung dieser Regelung ist jedoch nicht eindeutig. In der Praxis wurden auch nach 1988 noch homosexuelle NVA-Angehörige von der MfS überwacht.

Auswirkungen

Die Diskriminierung von Homosexuellen in der NVA hatte weitreichende negative Auswirkungen auf die Betroffenen. Sie mussten in ständiger Angst vor Entdeckung und Entlassung leben. Dies führte zu psychischer Belastung und Isolation.

Die Änderung der Regelung 1988 war ein erster Schritt zur Gleichberechtigung von Homosexuellen in der NVA. Sie war jedoch noch nicht ausreichend. Erst nach der Wiedervereinigung wurde Homosexualität in der Bundeswehr und in der Gesellschaft insgesamt vollständig entkriminalisiert.