Die Bausoldaten der NVA der DDR

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Updated September 9, 2024

Bausoldaten in der NVA

Der Dienst als Bausoldat in der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR war eine spezielle Möglichkeit für DDR-Bürger, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, was in anderen sozialistischen Ländern nicht vorgesehen war. Es handelte sich jedoch nicht um einen zivilen Wehrersatzdienst. Stattdessen wurden diese Wehrdienstverweigerer in Baueinheiten der NVA eingezogen, wo sie Aufgaben im Bauwesen und verwandten Bereichen ausführten.

Einführung der Wehrpflicht 1962

Die Einführung der Wehrpflicht in der DDR im Jahr 1962 führte zu einer steigenden Anzahl von Wehrdienstverweigerern. Die Regierung der DDR sah sich daher gezwungen, eine Sonderregelung für diese Verweigerer zu schaffen. Ursprünglich gab es keine klaren Richtlinien, wie mit diesem Problem umgegangen werden sollte. Erst als immer mehr Wehrpflichtige ihre Absicht zur Verweigerung bekannt gaben, wurde die interne Militärführung aktiv und schlug vor, spezielle Bau- und Arbeitsbataillone außerhalb des Stellenplans der NVA zu schaffen, in denen Wehrdienstverweigerer ohne Waffeneinsatz ihren Dienst leisten könnten.

Die ersten Baueinheiten 1964

Die endgültige Entscheidung zur Aufstellung dieser Arbeitseinheiten wurde im Herbst 1964 getroffen, nachdem es erneut einen starken Anstieg der Verweigerer gab. Diese Baueinheiten wurden in der Regel nicht bewaffnet und führten Bau- und Arbeitsaufgaben aus. Der Dienst als Bausoldat konnte jedoch nachteilige Auswirkungen auf Ausbildungs-, Studiums- und Aufstiegschancen haben.

Insgesamt war der Dienst als Bausoldat eine spezielle Reaktion auf das Problem der Wehrdienstverweigerung in der DDR, und er unterschied sich von anderen Formen des Zivildienstes oder Wehrersatzdienstes in anderen Ländern des Ostblocks.

Die DDR stellte eine Ausnahme unter den Ländern des Ostblocks dar, indem sie eine Option zur Verweigerung des Armeedienst ermöglichte. Personen, die aus ethischen, religiösen oder moralischen Gründen den Dienst mit der Waffe ablehnten, konnten in der DDR einen alternativen, waffenlosen Ersatzdienst in den Baueinheiten der NVA leisten.

Dienst-/ Arbeitsbedingungen der Bausoldaten

Die Bausoldaten wurden in der Regel von anderen Wehrpflichtigen getrennt, um den Kontakt zu verhindern. Während und nach ihrer Dienstzeit mussten Bausoldaten mit Schikanen rechnen. Der Dienst als Bausoldat hatte auch negative Auswirkungen auf ihre Ausbildungschancen und die Möglichkeit, einen gewünschten Studienplatz zu erhalten.

Obwohl der Dienst als Bausoldat von einigen als eine leichtere Variante des Wehrdienstes angesehen wurde, stieg die Zahl der Wehrdienstverweigerer und damit der Bausoldaten in den späten 1970er und 1980er Jahren stetig an. Dieser Anstieg war teilweise auf die beginnende Friedensbewegung zurückzuführen. Die DDR-Regierung betrachtete Bausoldaten grundsätzlich als „feindlich-negative Kräfte“ und versuchte, sie zu kontrollieren. Dies führte jedoch unbeabsichtigt zur Bildung von oppositionellen Gruppen innerhalb der Bausoldaten.

Haftstrafen für Totalverweigerer

In der DDR gab es kein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung mit der Waffe, und es gab keinen zivilen Wehrersatzdienst. Totalverweigerer, die den Wehrdienst auch als Bausoldat ablehnten, wurden mit Gefängnisstrafen von 18 bis 22 Monaten bestraft. Dies führte in einigen Fällen zur Ausbürgerung aus der DDR.

1985: Abschaffung der Haftstrafen für Totalverweigerer

Im Jahr 1985 ordnete der damalige DDR-Verteidigungsminister Heinz Hoffmann die Entlassung aller Totalverweigerer aus der Haft an, und ab diesem Zeitpunkt wurden keine weiteren Haftstrafen mehr verhängt.

In allen anderen Ländern des Ostblock war es nicht möglich, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. In der DDR war es jedoch möglich, einen waffenlosen Ersatzdienst abzuleisten. Dieser Ersatzdienst dauerte 18 Monate und wurde in Baueinheiten der NVA abgeleistet.