Updated September 9, 2024
NVA Zeit und Rentenpunkte
Inhaltsverzeichnis
Benachteiligung für die Rente ehemaliger NVA-Soldaten
Es gibt immer noch Ungleichbehandlungen bei der Berechnung der Renten in Ost- und Westdeutschland, obwohl bis 2025 eine vollständige Angleichung angestrebt wird. Die Ungleichbehandlung betrifft Männer, die ihren Wehr- oder Zivildienst zwischen 1961 und 1981 abgeleistet haben. Für Männer aus der DDR, die in diesem Zeitraum ihren Dienst bei der Nationalen Volksarmee (NVA) absolviert haben, gelten andere Regelungen.
Die Ungleichbehandlung von NVA-Wehrpflichtigen bei der Rentenberechnung ist ein unbefriedigender Zustand, der dringend behoben werden sollte. Die Begründung für die Ungleichbehandlung ist, dass die NVA-Wehrpflicht nicht als gleichwertig zur Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland angesehen wird.
Diese Begründung ist jedoch nicht nachvollziehbar. Die NVA-Wehrpflicht war eine Pflichtdienstleistung, die von allen männlichen DDR-Bürgern im Alter von 18 bis 50 Jahren zu leisten war. Die Dauer der Wehrpflicht betrug in der Regel 18 Monate.
Gemäß Paragraf 256 des Sozialgesetzbuchs VI erhalten Männer, die in Westdeutschland Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, für jedes Kalenderjahr einen Entgeltpunkt für ihre Rente angerechnet. Hingegen greift für Männer aus der DDR, die in derselben Zeitspanne Wehrdienst bei der NVA absolviert haben, Paragraf 256a. Dort steht, dass für Zeiten vor dem 1. Januar 1992, in denen Personen aufgrund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Wehrdienst oder Zivildienst im Beitrittsgebiet (ehemaliges Ostdeutschland) geleistet haben, nur 0,75 Entgeltpunkte für jedes volle Kalenderjahr angerechnet werden.
Berufungsverfahren
Diese Unterschiede in der Rentenberechnung haben zu Berufungsverfahren vor dem Sächsischen Landessozialgericht geführt. Betroffene sollten unbedingt Widerspruch gegen ihren Rentenbescheid einlegen, um sicherzustellen, dass der Bescheid nicht bestandskräftig wird. Im Falle eines Obsiegens könnten dann Nachzahlungen der Rente erfolgen.
Die laufenden Berufungsverfahren vor dem Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz bieten Hoffnung für die Betroffenen. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die NVA-Wehrpflicht gleichwertig zur Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland ist, könnte dies einen wichtigen Schritt zur Beseitigung dieser Ungleichbehandlung bedeuten. Es wäre ein Schritt in Richtung Gleichstellung und Fairness für diejenigen, die während der Zeit der deutschen Teilung ihren Dienst geleistet haben.
Trotz der angestrebten Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland gibt es also noch immer rechtliche Unterschiede, die für einige Menschen nachteilig sein können.