Anrechnung NVA Armeezeit: Berechnung der Rente für Soldaten!

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Updated Mai 11, 2024

Wie wird die Armeezeit in der NVA bei der Rente berechnet (Entgeltpunkte)?

Trotz des Ziels, bis 2025 eine vollständige Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland zu erreichen, bestehen nach wie vor Unterschiede in der Rentenberechnung. Diese Unterschiede betreffen Männer, die zwischen 1961 und 1981 ihren Wehr- oder Zivildienst verrichtet haben. Für jene Männer aus der DDR, die in diesem Zeitraum ihren Dienst in der Nationalen Volksarmee (NVA) leisteten, gelten separate Bestimmungen.

Paragraf 256a regelt die Anrechnung von Dienstzeiten in der NVA

Gemäß Paragraf 256 des Sozialgesetzbuchs VI erhalten Männer, die in Westdeutschland Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, für jedes Kalenderjahr einen Entgeltpunkt für ihre Rente angerechnet. Hingegen greift für Männer aus der DDR, die in derselben Zeitspanne Wehrdienst bei der NVA absolviert haben, Paragraf 256a.

In Paragraf 256a steht, dass für Zeiten vor dem 1. Januar 1992, in denen Personen aufgrund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Wehrdienst oder Zivildienst im Beitrittsgebiet (ehemaliges Ostdeutschland) geleistet haben, nur 0,75 Entgeltpunkte für jedes volle Kalenderjahr angerechnet werden.

Weniger Rente für NVA Dienstzeiten – Einspruch zwecklos!

Diese Unterschiede in der Rentenberechnung haben zu Berufungsverfahren (L 4 R 37/21 KN) vor dem Sächsischen Landessozialgericht geführt. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 28. Dezember 2020 wurde zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

Die Richter gehen davon aus, die abweichende Einschätzung des Wehrdienstes in den alten Bundesländern gemäß § 256 Abs. 3 SGB VI steht nicht im Widerspruch zu Art. 3 Abs. 1 oder Abs. 3 Satz 1 GG. Der sachliche Grund für diese unterschiedliche Behandlung liegt in den für den Wehrdienst in den alten Bundesländern geleisteten Beitragszahlungen, die im Beitrittsgebiet nicht vorgesehen waren.

Zählt jeder NVA Dienst (Grenztruppen) zur Rentenberechnung?

Nein. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht bereits 1995 (6 AZR 340/94) klar.

Von der Berücksichtigung als Beschäftigungszeit sind ausgeschlossen:

  • Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der DDR
  • Zeiten jeglicher Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit (einschl. informeller/inoffizieller Mitarbeit)
  • Zeiten einer Tätigkeit, die aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe übertragen worden war.

Wie wird der Wehrdienst in der NVA auf die Rente angerechnet?

Entgeltpunkte (sog. Rentenpunkte) sind eine Maßeinheit, die in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Berechnung der Rentenhöhe verwendet wird. Sie werden für jeden Kalendermonat berechnet, in dem ein Versicherter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat.

Die Höhe der Entgeltpunkte hängt von dem Bruttoarbeitsentgelt ab, das der Versicherte in diesem Monat erzielt hat. Je höher das Arbeitsentgelt, desto höher ist die Anzahl der Entgeltpunkte.

Für jeden Tag im Dienst der NVA (außer den Grenztruppen) gibt es 0.75 Rentenpunkte. Der Dienst in der Bundeswehr wird hingegen mit 1.0 Entgeltpunkten vergütet.


Wie hoch ist die Rente für: NVA Grundwehrdienst?

Der Grundwehrdienst in der NVA gilt als „nichtberufsmäßiger Wehrdienst“ und wird mit 0.75 Rentenpunkten (Entgeltpunkten) angerechnet.


Wie hoch ist die Rente für: NVA Bausoldaten?

Die Zeit als Bausoldat in der NVA gilt als „nichtberufsmäßigen Wehrdienst“ und fliest mit 0.75 Punkten in die Rentenberechnung ein.

Wie hoch ist die Rente für: NVA Berufssoldaten?

Berufssoldaten der NVA (z.B. Offizier, Oberstleutnant, General, Major) erhielten mehr Sold (Gehalt) als Grundwehrdienst leistende Soldaten, weshalb sie auch mehr Entgeltpunkte) Rentenpunkte gutgeschrieben bekommen.

Wie hoch ist die Rente für: NVA Zivildienst?

In der DDR war bis zum Frühjahr 1990 kein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Verweigerung des Wehrdienstes oder einen alternativen Dienst vorhanden, anders als in der Bundesrepublik. Ab 1962 wurde der 18-monatige Wehrdienst für alle männlichen Bürger der DDR verpflichtend eingeführt. Ab 1964 konnten sie zwar den Waffendienst ablehnen, wurden aber dennoch als Soldaten betrachtet. Diese Männer, oft als Bau- oder Spatensoldaten bezeichnet, waren hauptsächlich mit physisch anspruchsvollen Tätigkeiten betraut.